Für Unternehmen, die Verpackungen nach Deutschland liefern – auch B2B

PPWR – EU-Recht und deutsches VerpackDG: Was Sie wissen müssen

Seit dem 12. August 2026 gelten gleichzeitig die EU-Verordnung PPWR und das neue deutsche VerpackDG, das das VerpackG abgelöst hat. Viele Unternehmen lesen die PPWR und gehen davon aus, dass für B2B-Verpackungen genauso gezahlt wird wie für Verbraucherverpackungen. In Deutschland regelt die Einzelheiten jedoch das VerpackDG – und es sieht für B2B-Verpackungen andere Regeln vor als für Verpackungen, die bei privaten Haushaltungen anfallen.

Kurz gesagt – wer ist wofür zuständig

EU – PPWR (2025/40)

Legt die Anforderungen an Verpackungen fest: Stoffe, Recycling, Kennzeichnung, Dokumentation. Führt die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für alle Verpackungen, ein Herstellerregister und den Bevollmächtigten ein.

DEUTSCHLAND – VerpackDG

Regelt, wie die EPR in Deutschland funktioniert: LUCID-Registrierung, Bevollmächtigter, duales System, Rücknahme von B2B-Verpackungen, Zulassungen, Sanktionen.

BEHÖRDEN – ZSVR und Landesbehörden

Die ZSVR führt das Register LUCID und überwacht u. a. Registrierung, Systembeteiligung und Zulassungen. Die Dokumentation der Rücknahme von B2B-Verpackungen kontrollieren die Landesbehörden.

Warum sehen PPWR und VerpackDG unterschiedlich aus?

Die PPWR sagt

Hersteller tragen die erweiterte Herstellerverantwortung für alle Verpackungen, die sie in einem Mitgliedstaat erstmals bereitstellen – die PPWR nimmt B2B-Verpackungen nicht aus (Art. 45 Abs. 1). Wie diese Verantwortung im Einzelnen umgesetzt wird (Systeme, Zulassungen, Organisationen), regelt das nationale Recht.

Das VerpackDG (Deutschland) sagt

Verpackungen, die – bezogen auf den Gesamtmarkt dieser Verpackungen – typischerweise bei privaten Haushaltungen und vergleichbaren Anfallstellen (z. B. Gastronomie, Hotels, Krankenhäuser, Behörden, Schulen) anfallen → Systembeteiligung bei einem dualen System (§ 3 Abs. 6, § 7). Übrige Verpackungen, z. B. rein industrielle Verpackungen und Transportverpackungen → kein duales System, dafür kostenlose Rücknahme, Recycling und Dokumentation (§ 39) sowie ab dem 1. Januar 2028 die Zulassung durch die ZSVR oder die Beteiligung an einer Organisation für Herstellerverantwortung (§ 19, § 68 Abs. 9). LUCID-Registrierung – immer, auch bei reinem B2B (§ 6).

B2B-Verpackungen – PPWR und VerpackDG in einer Tabelle

ThemaWas die PPWR sagtWas das VerpackDG sagtWas das für Sie bedeutet
Wer ist HerstellerEin Unternehmen aus einem anderen EU-Staat oder von außerhalb der EU, das eine Verpackung oder verpackte Ware in einem Land erstmals direkt an einen Endabnehmer bereitstellt – an Verbraucher oder an ein Unternehmen, das die Ware selbst verbraucht (Art. 3 Nr. 15 Buchst. c und d, Nr. 23)Übernimmt die Definition der PPWR (§ 3 Abs. 1)Sie liefern direkt an Endabnehmer in Deutschland – auch an Unternehmen? Dann sind Sie Hersteller. Sie verkaufen an einen deutschen Großhändler, der weiterverkauft? Dann ist in der Regel er der Hersteller
LUCID-RegistrierungRegistrierungspflicht in jedem Land; ohne Registrierung dürfen keine Verpackungen bereitgestellt werden (Art. 44 Abs. 2 und 4)Vor der ersten Bereitstellung, unter Angabe auch der B2B-Verpackungen (§ 6). Bestehende Registrierungen: neue Angaben bis 12.11.2026 ergänzen (§ 68 Abs. 2)Pflicht. Ohne Registrierung dürfen Ihre Produkte in Deutschland nicht angeboten werden
BevollmächtigterPflicht für Hersteller aus einem anderen EU-Staat, die direkt an Endabnehmer liefern; Mitgliedstaaten können ihn von Unternehmen außerhalb der EU verlangen (Art. 45 Abs. 3)Vor der ersten Bereitstellung; für Unternehmen außerhalb der EU immer. Schriftliche Bevollmächtigung auf Deutsch, ein Bevollmächtigter je Hersteller, die Benennung in LUCID bestätigt die ZSVR (§ 5)Sie haben keine Niederlassung in Deutschland und sind dort Hersteller? Dann benötigen Sie einen Bevollmächtigten
Rücknahme von B2B-VerpackungenAllgemeine Herstellerverantwortung (Art. 45)Kostenlose Rücknahme nicht systembeteiligungspflichtiger Verpackungen am Ort der Übergabe oder in dessen Nähe, Wiederverwendung oder Recycling; mit gewerblichen Kunden können ein anderer Ort und die Kosten vereinbart werden (§ 39 Abs. 1 und 3)Regeln Sie im Vertrag mit dem Kunden, wer die Verpackungen zurücknimmt und verwertet
B2B-Dokumentation–Jährlich bis 15. Mai Dokumentation für das Vorjahr nach Material und Masse: wie viel bereitgestellt, zurückgenommen und recycelt wurde; Vorlage bei der Landesbehörde auf Verlangen (§ 39 Abs. 3)Führen Sie eine Aufstellung: wie viele kg Karton, Folie, Holz nach Deutschland gingen und was damit geschah
Vollständigkeitserklärung–Für Hersteller systembeteiligungspflichtiger Verpackungen, die im Vorjahr mindestens 80 t Glas / 50 t Papier, Pappe und Karton / 30 t sonstige Materialien bereitgestellt haben; Frist 15. Mai; die ZSVR kann sie jederzeit verlangen (§ 10)Wenn Sie ausschließlich rein industrielle Verpackungen haben, betrifft Sie die VE nicht
KonformitätserklärungPflicht des Verpackungsherstellers – unabhängig von B2B oder B2C (Art. 38–39)Unterzeichnete EU-Konformitätserklärung auf Deutsch oder Englisch, Übersetzung ins Deutsche auf Verlangen der Behörde (§ 62)Bitten Sie Ihren Verpackungslieferanten um die Konformitätserklärung
Anforderungen an VerpackungenU. a. Schwermetalle, PFAS in Lebensmittelverpackungen, Minimierung, später Kennzeichnung und Wiederverwendungsziele für TransportverpackungenSetzt die Anforderungen der PPWR durchGilt auch für B2B-Verpackungen
SanktionenLegen die Mitgliedstaaten festSanktionen für Verstöße gegen das VerpackDG (z. B. fehlende Registrierung, fehlende Rücknahme) gelten bereits jetzt; Sanktionen für Verstöße gegen die PPWR selbst gelten ab 12.02.2027 (§ 66, § 68 Abs. 17)Jetzt ist ein guter Zeitpunkt, Registrierung und Bevollmächtigten zu ordnen

Die wichtigsten Termine

  1. 12.08.2026Die PPWR gilt in der gesamten EU, das VerpackDG löst das VerpackG ab
  2. 12.11.2026Ergänzung der neuen Angaben in bestehenden LUCID-Registrierungen
  3. 31.12.2026Spätestes Ende der bisherigen Verträge mit dualen Systemen
  4. 12.02.2027Anwendung der Sanktionen für Verstöße gegen die PPWR
  5. 01.01.2028Zulassung durch die ZSVR oder Organisation für Herstellerverantwortung für nicht systembeteiligungspflichtige Verpackungen
  6. 15. Mai (jährlich)Dokumentation der Rücknahme von B2B-Verpackungen sowie Vollständigkeitserklärung (wenn die Schwellenwerte erreicht sind)

Häufige Fragen

Ich liefere nur Paletten und Transportkartons nach Deutschland. Muss ich etwas tun?

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Wenn Sie direkt an Endabnehmer in Deutschland liefern (auch an Unternehmen), sind Sie Hersteller: Sie müssen in LUCID registriert sein und ohne Niederlassung in Deutschland einen Bevollmächtigten haben. Solche Verpackungen werden in der Regel nicht bei einem dualen System beteiligt, es gelten jedoch Rücknahme und Dokumentation sowie ab dem 1.1.2028 die Zulassung durch die ZSVR oder die Beteiligung an einer Organisation für Herstellerverantwortung.

Die PPWR spricht von EPR für alle Verpackungen – muss ich also für B2B zahlen?

+

Die Verantwortung umfasst alle Verpackungen, in Deutschland wird sie für rein industrielle Verpackungen jedoch durch Rücknahme, Recycling und Dokumentation erfüllt und nicht durch ein Entgelt an ein duales System. Ab dem 1.1.2028 ist die Zulassung durch die ZSVR oder die Beteiligung an einer Organisation für Herstellerverantwortung erforderlich, was mit Kosten verbunden sein kann.

Ich verkaufe sowohl an Großhändler als auch an Restaurants. Was gilt dann?

+

Bei Lieferungen an einen deutschen Großhändler, der die Ware weiterverkauft, ist in der Regel der Großhändler Hersteller. Bei Lieferungen direkt an Restaurants sind Sie Hersteller – und diese Verpackungen erfordern die Beteiligung an einem dualen System (oder einer Branchenlösung). Wir helfen Ihnen, die Mengen aufzuteilen und alles in LUCID einzurichten.

Sind Sie eine Anwaltskanzlei?

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Nein. Wir sind Bevollmächtigter für die erweiterte Herstellerverantwortung. Wenn Sie eine verbindliche rechtliche Antwort benötigen, können Sie diese Leistung bei uns beauftragen – wir wenden uns in Ihrem Namen an einen deutschen Rechtsanwalt sowie an die ZSVR.

Sie liefern Verpackungen nach Deutschland?

Wir werden Ihr Bevollmächtigter in Deutschland und kümmern uns um LUCID und den Kontakt mit der ZSVR.

Die Informationen sind allgemeiner Natur und stellen keine Rechtsberatung dar. PPWR Partner ist keine Anwaltskanzlei. Rechtsstand: Oktober 2026 (PPWR – Verordnung (EU) 2025/40; VerpackDG – Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 207).