Bei der ZSVR registriert · Bevollmächtigter LUCID-Nr. DE8514894182226

Ihr Bevollmächtigter für die erweiterte Herstellerverantwortung für Verpackungen in Deutschland

Als ZSVR-registrierter Bevollmächtigter benennen Sie uns in LUCID. Wir übernehmen für Hersteller ohne Sitz in Deutschland die Pflichten nach VerpackDG und PPWR: Mengenmeldungen, Fristen und die Kommunikation mit der ZSVR.

  1. 1Online bestellen (5 Min.)
  2. 2Vollmacht unterschreiben
  3. 3LUCID-Nummer in 24 h – Mengenmeldungen, Behördenkontakt und Fristen übernehmen wir
12.08.2026

Neue Verpackungsvorschriften gelten bereits. Sie wissen nicht, was Sie benötigen? Machen Sie den kurzen Test.

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Was wir als Ihr Bevollmächtigter übernehmen

  • Benennung in LUCID mit unserer Bevollmächtigten-Nummer DE8514894182226
  • Mengenmeldungen an LUCID und an das duale System
  • Fristenüberwachung
  • Kommunikation mit der ZSVR – im Preis enthalten
  • Unterstützung bei der Systembeteiligung (duales System)

Bevollmächtigter mit LUCID-Nummer – registriert bei der ZSVR

Im Verpackungsregister LUCID benennen Sie uns mit unserer LUCID-Nummer als Ihren Bevollmächtigten. Nach Zahlungseingang und Erhalt der unterschriebenen Original-Vollmacht bestätigen wir die Benennung innerhalb von 24 Stunden. Die LUCID Registrierung selbst führen Sie durch – wir erklären Ihnen jeden Schritt.

Was kostet ein Bevollmächtigter? 99 € pro Jahr

Die Bevollmächtigung kostet 99 € netto für 12 Monate. Die Laufzeit beginnt mit dem Zahlungseingang und verlängert sich jährlich gemäß unseren AGB. Im Preis enthalten sind Mengenmeldungen, Fristenüberwachung und die Kommunikation mit der ZSVR. Die Kosten für das duale System (Verpackungslizenz) werden separat berechnet – eine Schätzung zeigt Ihnen unser Rechner, das Angebot erhalten Sie per E-Mail.

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VerpackDG · PPWR

EPR Product Compliance für Verpackungen nach VerpackDG und PPWR

Seit dem 12.08.2026 gilt die EU-Verpackungsverordnung PPWR, in Deutschland ergänzt durch das VerpackDG. Zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) gehören u. a. die Registrierung im Verpackungsregister LUCID, die Systembeteiligung und Mengenmeldungen – für viele Hersteller ohne Sitz in Deutschland auch ein Bevollmächtigter. Wir übernehmen diesen EPR-Teil Ihrer Product Compliance; technische Anforderungen wie Kennzeichnung oder Recyclingfähigkeit gehören nicht zu unserem Leistungsumfang.

Für wen ist ein Bevollmächtigter erforderlich?

Ob Sie einen Bevollmächtigten brauchen, hängt von Ihrer Situation ab. Typische Fälle:

  • Hersteller und Händler ohne Sitz in Deutschland, die verpackte Waren nach Deutschland liefern
  • Onlinehändler, die über Amazon oder andere Marktplätze nach Deutschland verkaufen
  • Unternehmen mit LUCID-Registrierung, aber ohne Niederlassung in Deutschland
Unsicher? Machen Sie unseren kostenlosen Test.

Für Hersteller ohne Sitz in Deutschland

Wir betreuen Unternehmen aus der ganzen EU und aus Drittländern, die nach Deutschland liefern. Die Kommunikation läuft auf Deutsch, Polnisch oder Englisch. Sie erhalten einen festen Ansprechpartner statt eines Callcenters.

Ansprechpartner für die ZSVR

Als Ihr Bevollmächtigter sind wir Ansprechpartner der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR). Wir beantworten Rückfragen, leiten Ihnen wichtige Schreiben weiter und klären offene Fragen zur Einordnung Ihrer Verpackungen. Diese Kommunikation ist im Preis enthalten.

Ablauf

So funktioniert es – in 4 Schritten

  1. 1

    Online bestellen

    Bevollmächtigung bestellen, aktuelles duales System angeben.

  2. 2

    Rechnung bezahlen

    Sie erhalten die Rechnung per E-Mail, die Leistung beginnt nach Zahlungseingang.

  3. 3

    Vollmacht senden und in LUCID benennen

    Original-Vollmacht unterschreiben und per Post senden, uns in LUCID mit der LUCID-Nummer benennen.

  4. 4

    Bestätigung in LUCID

    Wir bestätigen innerhalb von 24 Stunden und übernehmen Mengenmeldungen und Fristen.

FAQ

Häufige Fragen

Brauche ich einen Bevollmächtigten?

Das hängt von Ihrem Sitz und Ihrer Tätigkeit ab. Für viele Hersteller ohne Sitz in Deutschland ist er seit dem 12.08.2026 erforderlich. Unser Test hilft bei der Einschätzung, auf Wunsch klären wir die Frage schriftlich mit der ZSVR.

Was passiert, wenn ein erforderlicher Bevollmächtigter fehlt?

Es drohen ein Vertriebsverbot in Deutschland und Bußgelder. Marktplätze wie Amazon können Angebote sperren, wenn die Pflichten nicht nachgewiesen sind.

Ich habe bisher keine Mengen gemeldet – ist das ein Problem?

Wir prüfen Ihren Fall vor der Bestätigung in LUCID. Versäumnisse früherer Jahre können nachgeholt werden; der Mehraufwand wird gemäß AGB berechnet.

Muss ich mein duales System wechseln?

Nein. Sie geben Ihr aktuelles duales System bei der Bestellung an. Ein Angebot für die Systembeteiligung erhalten Sie nur, wenn Sie es wünschen.

In welcher Sprache läuft die Zusammenarbeit?

Auf Deutsch, Polnisch oder Englisch – Vollmacht und AGB gibt es zweisprachig.

Wie lange läuft die Bevollmächtigung?

12 Monate ab Zahlungseingang, mit jährlicher Verlängerung gemäß AGB.

Wer steht hinter PPWR Partner

PPWR Partner ist Bevollmächtigter für die erweiterte Herstellerverantwortung in Deutschland. Wir helfen Unternehmen aus der ganzen EU, die Verpackungen auf den deutschen Markt bringen, ihre Pflichten nach VerpackDG und PPWR zu erfüllen, auch ohne eigenen Sitz in Deutschland. Inhaber ist Rafal August, Firmensitz ist Ergolding, Deutschland. Wir sind in LUCID als Bevollmächtigter registriert (LUCID-Nummer DE8514894182226). Wir übernehmen die Benennung in LUCID, die Mengenmeldungen und die Kommunikation mit dem dualen System und der ZSVR. Sie verkaufen, wir kümmern uns um Fristen und Formalitäten.

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